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Haane und Weber sind ein ungewöhnlicheres Paar. Mit Ende 60 haben sich die beiden Frauen kennen & lieben gelernt. Haane und ihr damaliger Mann haben ein gemeinsames Kind und hatten sich in ihrer gemeinsamen Zeit ein sehr wohlhabendes Leben aufgebaut inklusive einer eigenen Firma. 

Nach dem Tod von Haanes Mann hat sie die Firma verkauft und lebt seitdem von ihrem Vermögen, der Witwenrente und ihrer staatlichen Rente. Weber hat sich einige Jahre vorher von ihrem Mann geschieden und eine Auszahlung für die gemeinsame Immobilie erhalten. Somit hatten die beiden zusammen ein recht stattliches Vermögen und genossen ihre Rente gemeinsam im vollen Zügen, mit vielen Urlauben und Ausflügen. Die beiden stellten sich aber die Frage, wie Haane sowohl Weber als auch ihr erwachsenes Kind gleichberechtigt und vor allem fair  beerben kann. 

So hat Haane die beiden zu je 50% im Testament als Erben eingesetzt. Weber hat Haane als Alleinerbin eingesetzt. Die beiden dachten, sie hätten gut füreinander vorgesorgt.

Als Haane letztes Jahr leider verstorben ist, griff das gemachte Testament, Weber war im Glauben hier relativ sicher und einfach das Vermögen zu erhalten. Da die beiden allerdings nicht verheiratet waren, war das Erbe weit über der Erbschaftssteuergrenze und eine Summe von rund 40.000€ wurde vom Finanzamt zur Zahlung fällig gestellt.

Hier war der Gedanke gut, die Umsetzung leider sehr kontraproduktiv, da die beiden keine Ehe oder eingetragenen Lebenspartner waren. Hier hätte eine Beratung diese Erbschaftssteuerzahlung vermeiden können.

Haane & Weber

Familie Schönmann, beide Mitte 40, haben vor einigen Jahren die erste eigene Immobilie für sich und die zwei Kinder gekauft. 

Herr Schönmann hat bislang Vollzeit gearbeitet, bis er völlig aus dem nichts durch einen Schlaganfall auf der Arbeit einige Zeit im Koma lag und nun zu einem Pflegefall (Stufe 3) wurde. 

Glücklicherweise hatte er bereits eine kleine BU in jungen Jahren abgeschlossen die für ihn zum Teil aufkommt. Diese deckt die Pflegekosten und den Wegfall des Gehaltes aber nicht komplett. Da sich die beiden bislang nicht weiter um das Thema Vollmachten, Testamente und die allgemeine Vorsorge gekümmert haben, konnte Frau Schönmann nicht auf die medizinische Versorgung von ihrem Mann Einfluss nehmen und vor allem kann sie die Immobilie aktuell nicht mehr einfach verkaufen, falls das Einkommen nicht mehr ausreicht. Auch wurde vorerst ein gerichtlicher Betreuer für Herrn Schönmann bestellt, da beide versäumt haben, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Dies hat Frau Schönmann nach langem Ringen und stressigen Monaten inzwischen übernehmen können.

Herr Schönmann ist durch die Folgen des Schlaganfalls nicht mehr in der Lage Rechtsgeschäfte vorzunehmen und braucht mehrmals täglich Pflege.

Emotional wie auch finanziell war der Schlaganfall ein riesen Schock für die gesamte Familie, mit verheerenden Folgen.

Für sich hat sie jetzt einige Vorkehrungen getroffen, damit die Kinder nicht in Gefahr laufen, eine ähnliche Erfahrung machen zu müssen, falls Frau Schönmann auch etwas passieren sollte. 

Familie Schönmann

Familie Adriani hat bereits sämtliche Vorsorgedokumente, Testamente und Notfallpläne erstellt, um für den Fall der Fälle vorgesorgt zu haben, auch wurden Generalvollmachten sowohl für die Eltern, als auch für die Kinder (17 und 19) erstellt. Für die ältere Tochter wurde dazu aufgrund des noch jungen Alters und fast beendeten Ausbildung damals bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Tatsächlich hatte die Tochter der Familie ein Jahr später einen recht schweren Autounfall, bei dem sie als Fahrradfahrerin übersehen und angefahren wurde. 

Herr Adriani konnte aber dank der guten Vorsorge direkt auf sämtliche notwendigen Unterlagen zugreifen und mittels Vollmacht handeln. Da seine Tochter bereits volljährig war, hätten er und seine Frau ansonsten keinerlei Befugnisse mehr gehabt. Da die BU eine Arbeitsunfähigkeits-Klausel beinhaltet, konnte auch direkt eine Meldung an den Versicherer gemacht werden, um Ansprüche zu stellen.

Glücklicherweise ist der Unfall glimpflich ausgegangen und ihre Tochter war schnell wieder auf dem Weg der Besserung. Dennoch war die Absicherung und auch die BU in diesem Fall Gold wert.

Familie Adriani

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