Rundum sorglos verkaufen
- Kostenfreie Wertermittlung Ihrer Immobilie
- Deutschlandweite Vernetzung mit regionalen Maklern
- Begleitung aller Schritte bis zum Verkauf

Immobilienbewertung und realistischer Verkaufspreis
Mediation bei Erbimmobilien und Auseinandersetzungen
Besichtigungstermine & qualifizieren von Interessenten
Ihre Möglichkeiten
Sie haben eine Immobilie geerbt?

Immobilie selbst nutzen oder vermieten
Für viele ist es ein großer Wunsch, die geerbte Immobilie im Familienbesitz zu behalten. Dies kann unter Umständen sogar steuerlich vorteilhaft sein.
Gewinn erzielen durch Verkauf
Machen Sie Ihr Erbe oder Ihre eigene Bestandsimmobilie zu Geld. Mit unserem überregionalen Partnernetzwerk in ganz Deutschland. Gerade wenn Erbengemeinschaften sich über die weitere Verwendung nicht einig werden, kann auch ein Teilverkauf in Frage kommen.
Erbe ausschlagen
Nach einer Statistik der Universität Hamburg sind 25 % der potentiellen Erben sehr unsicher & 34 % eher unsicher, was Ihre Rechte und Pflichten in einer Erbschaft betrifft. Auch das Ausschlagen einer Erbschaft kann manchmal sinnvoll sein.
Immobilie verkaufen
Veräußerung: Ihre Immobilie gewinnbringend verkaufen
Dank Freigrenzen für nahe Verwandte lässt sich eine Immobilie je nach Gestaltung erbschaftssteuerfrei verkaufen. Gerade bei unterschiedlichen Ansätzen innerhalb einer Erbengemeinschaft kommt auch ein Erbanteilsverkauf in Frage. Aber auch vor dem eigenen Ableben, sollte man eine Veräußerung nicht außer Acht lassen, wenn es um die Vermögensnachfolgeplanung geht.
Hat der Erblasser die Immobilie beispielsweise finanziert, übernehmen Sie als Erbe auch das Finanzierungsdarlehen. Nicht zuletzt müssen Sie auch bereit sein, sich mit der Verwaltung der Immobilie zu beschäftigen und riskieren für den Fall, dass ein Mieter nicht zahlt und Sie die Finanzierung selber tragen müssen.
Wir ermitteln den Verkehrswert Ihrer Immobilie, sodass Sie über die weitere Verwendung fundiert entscheiden können. Wir helfen Ihnen dabei, die optimale Lösung zu finden.

Erbe behalten
Eigenbedarf: Die Immobilie im Familienbesitz halten
Sie können die Immobilie nach der Erbschaft vermieten oder selbst nutzen. Vermieter wäre dann die Erbengemeinschaft oder derjenige Erbe, der das Objekt in sein Alleineigentum übernommen hat.
Ist das Objekt bereits vermietet, übernehmen Sie das bestehende Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten. Sie können das Mietverhältnis auch kündigen, wenn Sie Eigenbedarf geltend machen. Je nach Dauer des vorhandenen Mietvertrages, fallen hier unterschiedliche Kündigungsfristen an. Sollte dies nicht in Frage kommen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, das bestehende Mietverhältnis fortzuführen.
Die geerbte Immobilie ist dazu nur dann erbschaftsteuerfrei, wenn der Ehepartner diese zu eigenen Wohnzwecken weitere 10 Jahre nutzt.
Kinder können die Familienimmobilie aber beispielsweise bis maximal 200qm Wohnfläche erbschaftsteuerfrei selbst nutzen.
Hier hilft eine objektive Betrachtung der Ausgangslage, um das bestmögliche für Sie zu erreichen.