Sorgerechtsverfügung

Der Schutz Ihrer Kinder hat Priorität

 
Stellen Sie sich vor, Ihnen wäre letzte Woche etwas zugestoßen. Wer kümmert sich künftig um Ihr Kind? Wer wird Vormund? Sie haben ein Kind mit Einschränkungen? Wer kümmert sich entsprechend, auch bei Minderjährigen, um das Vermögen? 
 

Viele Eltern sind in dem Glauben, dass ihre Kinder im Ernstfall gut versorgt sind. Tatsächlich ist es jedoch so, dass das Sorgerecht für minderjährige Vollwaisen nicht automatisch auf nahe Verwandte wie Geschwister oder Großeltern über geht – und entgegen weit verbreiteter Meinung auch nicht auf die Taufpaten. 

Verliert ein Kind seine Eltern, dann entscheidet das Familiengericht darüber, wer sich künftig um das Kind kümmert, wenn es keine Verfügung gibt. 

Ein Richter handelt dann nach eigenem Ermessen und zum Wohl des Kindes. In der Regel wird das Jugendamt bestimmt.

Erst ab einem Alter von 14 Jahren haben Kinder ein Mitspracherecht und dürfen sich auch der von den Eltern gewählten Lösung widersetzen. 

Etwa dann, wenn ein Umzug und ein damit verbundener Schulwechsel notwendig wären.

Eltern können auch für den Fall vorsorgen, dass sie zu Lebzeiten nicht mehr in der Lage sind, das Sorgerecht auszuüben – aus welchen Gründen auch immer. 

Hier sind die schriftlich fixierten Wünsche hinsichtlich des Sorgerechts für die minderjährigen Kinder nicht an den Todesfall der Eltern gebunden. 

Denn wenn sich beide nicht mehr kümmern können, bekommt das minderjährige Kind auch wieder einen Vormund.

Die Sorgerechtsverfügung greift dabei im Todesfall der Sorgeberechtigten.

Die Sorgerechtsvollmacht greift bei lebzeitiger Handlungsunfähigkeit der Sorgeberechtigten, zum Beispiel durch Krankheit oder einen Unfall.

In beiden Fällen hilft nur die Erstellung einer wirksamen Verfügung/Vollmacht.
 

Wer braucht eine Sorgerechtsverfügung/-vollmacht?

Beide Dokumente empfehlen sich für jeden, der das Sorgerecht für Kinder unter 18 Jahren hat.

 Sorgerechtsverfügung/-vollmacht korrekt erstellen

Beide Dokumente empfehlen sich für jeden, der das Sorgerecht für Kinder unter 18 Jahren hat.

Sie sollten das Dokument als Sorgerechtsverfügung oder Sorgerechtsvollmacht kennzeichnen und dazu eigenständig und handschriftlich verfassen. Hier benennen Sie einen Vormund sowie eine mögliche Ersatzperson. Achten Sie darauf, das Geburtsdatum sowie Ort und die aktuelle Adresse zu hinterlegen.

Auf Wunsch kann auch eine Person ausgeschlossen werden. Anschließend unterschreiben Sie mit Vor- und Nachnamen und versehen das Dokument mit Ort und Datum.

Sie sollten ein Exemplar Ihrer Sorgerechtsverfügung/-vollmacht, zusammen mit Ihren anderen Vorsorge- und Notfalldokumenten, als Original in Ihrer Notfallmappe aufbewahren. Zusätzlich sollten Sie ein weiteres Original an Ihren bestellten Vormund aushändigen.

Die Benennung ist widerruflich und kann jederzeit geändert werden.

Nutzen Sie doch gerne unser kostenfreies Muster für die Erstellung Ihrer Sorgerechtsverfügung. Wichtig: Bitte handschriftlich verfassen oder notariell beurkunden lassen.