Finanzkanzlei Liebold Logo

Vorsorge einfach gemacht

Für wen eine Patientenverfügung sinnvoll ist

Wenn Sie keine Patientenverfügung haben, dürfen weder (Ehe-)Partner noch Angehörige festlegen, ob und wie Ihre Behandlung fortgesetzt oder beendet werden soll. Eine Patientenverfügung erstellt man zwar in erster Linie für sich selbst, sie hilft aber auch den Ärzten und gibt den Angehörigen Gewissheit, dass Sie die Behandlung erhalten, die Sie sich für den Fall der Fälle gewünscht haben. So lasten Sie Ihren Angehörigen keine Bürde auf.

Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen, müssen Sie folgende Dinge beachten, damit sie gültig ist:

Der Bundesgerichtshof in einem Beschluss 2016 festgelegt, dass eine Patientenverfügung ausreichend konkret sein muss, um den mutmaßlichen Willen des Verfassers auszudrücken. Im Internet kursieren viele Vorlagen für Patientenverfügungen. Hier besteht aber oft das Problem, dass diese den Anforderungen aus dem Urteil des BGH nicht genügen und damit nicht eindeutig genug sind. So kann es passieren, dass todkranken Menschen ein würdevoller Tod verwehrt wird, wenn sie ihren Willen in ihrer Patientenverfügung falsch oder unzureichend formuliert haben.

Die häufigsten Falschformulierungen im Überblick

Eine Vorlage oder ein PDF zum Ankreuzen erweckt schnell den Eindruck, dass Sie sich mit dem Thema nicht ausreichend auseinandergesetzt haben. Ihre Patientenverfügung kann unwirksam werden, wenn Ärzte und Angehörige befürchten, dass Sie aus dem Bauch heraus entschieden haben. Vor allem in Bezug auf den Verzicht auf bestimmte medizinische Maßnahmen sind Patientenverfügungen oft fehlerhaft. So fehlt nach Aussage von Ärzten beispielsweise nicht selten die Differenzierung von Akutsituation und Dauerzuständen.

Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen.

Künstliche Beatmung und Ernährung schließe ich grundsätzlich aus.

Wenn ich mich im Sterbeprozess befinde [..]

Als Laie eine Patientenverfügung zu schreiben, die umfassend genug ist und dazu alle juristischen und medizinischen Anforderungen gerecht wird, ist zunehmend komplizierter. Gerade auch durch neue Urteile und Gesetzesänderungen. Daher ist es ratsam, Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich beraten zu lassen. 

Was sollte eine Patientenverfügung enthalten?

Wie sollte eine Patientenverfügung aufgebaut sein?

  • Eingangsformel (Name, Geburtsdatum, Wohnort)
  • Exemplarische Situationen, für die die Verfügung gelten soll. Formulierungen können beispielsweise so lauten:

„Wenn infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte (können namentlich benannt werden) aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschädigung z. B. durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung z. B. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist.“

oder

„Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde.“

  • Festlegungen zu Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmter ärztlicher Maßnahmen:
  • lebenserhaltende Maßnahmen

„In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich, dass alles medizinisch Mögliche und Sinnvolle getan wird, um mich am Leben zu erhalten.“

oder

„dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome. “

  • Schmerz- und Symptombehandlung

„In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich eine fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung, aber ohne bewusstseinsdämpfende Wirkungen.“

„Die unwahrscheinliche Möglichkeit einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch schmerz- und symptomlindernde Maßnahmen nehme ich (nicht) in Kauf.“

  • künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr

„In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich, dass eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr begonnen oder weitergeführt wird, wenn damit mein Leben verlängert werden kann.“

oder

„dass eine künstliche Ernährung und/oder eine künstliche Flüssigkeitszufuhr nur bei palliativmedizinischer Indikation zur Beschwerdelinderung erfolgen.“

oder

“dass keine künstliche Ernährung unabhängig von der Form der künstlichen Zuführung der Nahrung (z. B. Magensonde durch Mund, Nase oder Bauchdecke, venöse Zugänge) und keine künstliche Flüssigkeitszufuhr erfolgen.“

  • Wiederbelebung

„In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich Versuche der Wiederbelebung.“

oder

„In den von mir ausgewählten Situationen wünsche ich die Unterlassung von Versuchen der Wiederbelebung. Eine Notärztin oder ein Notarzt soll nicht verständigt bzw. im Fall einer Hinzuziehung unverzüglich über meine Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen informiert werden.“

oder

„Nicht nur in den von mir ausgewählten Situationen, sondern in allen Fällen eines Kreislaufstillstands oder Atemversagens lehne ich Wiederbelebungsmaßnahmen ab, sofern diese Situationen nicht im Rahmen ärztlicher Maßnahmen (z.B. Operationen) unerwartet eintreten.“

  • künstliche Beatmung

„In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich eine künstliche Beatmung, falls dies mein Leben verlängern kann.“

oder

„dass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Beatmung eingestellt wird, unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte. Die Möglichkeit einer Bewusstseinsdämpfung oder einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Medikamente nehme ich in Kauf.“

  • Dialyse

„In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich eine künstliche Blutwäsche (Dialyse), falls dies mein Leben verlängern kann.“

oder

„dass keine Dialyse durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Dialyse eingestellt wird.“

  • Antibiotika

z.B. „In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich Antibiotika, falls dies mein Leben verlängern kann.“

  • Blut/Blutbestandteile

z.B. „In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen, falls dies mein Leben verlängern kann.“

  • Organspende

 z.B. „Ich lehne eine Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken ab.“

  • Aktualisierung
  • Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen

„Ich habe zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten erteilt und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der von mir bevollmächtigten Person besprochen: […]“

  • Datum und Unterschrift

Aufbewahrung der Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung kann noch so korrekt geschrieben sein. Wenn außer Ihnen aber niemand weiß, dass Sie eine Patientenverfügung verfasst haben und wo sie aufbewahrt wird, hat sie keinen Nutzen. Sie können zum Beispiel einen Hinweiszettel ins Portemonnaie legen und einem Angehörigen den Aufbewahrungsort verraten.  

Das ist besonders im Notfall hilfreich, wenn Sie bereits einwilligungsunfähig ins Krankenhaus eingeliefert werden. Alternativ können Sie auch Ihren Hausarzt informieren. 

Bitte hinterlegen Sie wichtige Dokumente nicht in einem Schließfach oder anderem bedingt zugänglichen Aufbewahrungsort, denn wenn Ihnen am Wochenende oder außerhalb der Öffnungszeiten etwas passiert, kann keiner an die Dokumente heran. 

Wenn Sie einen Klinikaufenthalt haben, ist es dazu ratsam, die Verfügung mitzubringen und das Klinikpersonal darüber in Kenntnis zu setzen.

Auch die Hinterlegung, dass eine Patientenverfügung existiert, kann beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gegen eine Gebühr vorgenommen werden. Die eigentlichen Dokumente bewahrt das ZVR nicht auf, sondern lediglich eine Kurzinformation, aus der hervorgeht, dass es eine entsprechende Verfügung gibt. Zusätzlich werden Ihre Daten und die wichtigsten Daten Ihrer Vertrauens­personen gespeichert. 

Dazu erhalten Sie eine praktische Karte im EC-Karten Format für Ihre Brieftasche auf der die Hinterlegung festgehalten wird.

Lassen Sie uns über Ihre Ausgangslage sprechen und die passenden Wünsche festlegen

Mein Name ist Antonia C. Liebold

Vorsorge in Form von Verfügungen, Vollmachten & dem eigenen Testament ist für viele Deutsche noch heute ein sehr unangenehmes Thema.

Denn mit dem eigenen Ableben möchte sich keiner beschäftigen. 

Doch möchte man auf der anderen Seite doch auch seinen Angehörigen keine Bürde oder Streitigkeiten hinterlassen. Ich unterstütze Sie bei der richtigen Erstellung Ihrer Vorsorgedokumente.

Durch einen Todesfall innerhalb der Familie im Jahre 2020 rückte das Thema Vorsorge bei mir stark in den Vordergrund.
Bürokratie, Ärger mit Ämtern, Papiere über Papiere.
Wir mussten in der Klinik Entscheidungen treffen und trotz einer Patientenverfügung war der Entschluss die lebenserhaltenden Maßnahmen abzuschalten nicht einfach.
Dabei ist mir klar geworden, dass selbst mit guter Vorbereitung es viele Hürden und die Gefahr zwischen Unklarheiten und Potenzial für Streitigkeiten gibt. Dies gilt es in jeder Familie zu verhindern.
Ich helfe Ihnen dabei.

Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung von Vorsorgeunterlagen?

Vereinbaren Sie Ihre kostenfreie Erstberatung zur Analyse und Zielsetzung Ihrer Wünsche & Ziele. Erst wenn Sie sich danach entscheiden unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, nehmen wir eine Vergütung auf Stundenbasis.

Honorarberatung für

100€

die Stunde

© 2022, Finanzkanzlei Liebold GmbH.

Nach oben