Grundsteuerförderung NRW

Grundsteuerförderung in NRW für 2022

Der NRW Zuschuss für die Wohneigentumsentlastung geht endlich an den Start. Ab 01. September können Sie Ihren Antrag für Förderung zur Grunderwerbssteuer einreichen.

Wer 2022 in NRW ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein unbebautes Grundstück zur eigenen Nutzung kauft, kann im Förderprogramm bis zu 10.000€ erhalten bzw. 2 Prozent des Kaufpreises erstattet bekommen.

Doch kurz vorweg:

Das durchschnittliche nordrhein-westfälische Eigenheim hat im Jahr 2021 gut 450.000 Euro gekostet. Mit den üblichen Kaufnebenkosten müssen Bürgerinnen und Bürger in NRW also gut eine halbe Million Euro für den Kauf ihres Wohneigentums aufbringen. 

Als größter Posten bei den Kaufnebenkosten schlägt in NRW die Grunderwerbsteuer zu Buche. Da Nordrhein-Westfalen mit 6,5 Prozent deutschlandweit, neben einzelnen anderen Bundesländern, den höchsten Steuersatz auf den Immobilienkauf erhebt. 

Hier wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach Stimmen laut, das dies zusätzlich zu den teuren Kaufpreisen für Normalbürger nicht mehr erschwinglich sei. Die Folge: Die Grunderwerbsteuer schlägt beim Durchschnitts-Eigenheim in NRW mit beinahe 28.000 Euro zu Buche.

Dazu müsste ein Durchschnittshaushalt, bei einem Haushaltseinkommen von 3600€ netto und einer Sparrate von 15% im Monat , über 4 Jahre sparen um nur die Grunderwerbssteuer zusammen zu bekommen.

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt daher nach langem ringen, für 2022 400 Millionen Euro als Entlastungspaket zur Verfügung, wodurch der Eigenheimerwerbs erleichtert werden soll. 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden natürliche Personen, die in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie erworben haben bzw. erwerben. Der Nachweis erfolgt über den notariell beurkundeten Erwerbsvertrag oder den rechtskräftigen Zuschlagsbeschluss im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022, also auch interessant, wenn Sie bereits Anfang des Jahres Eigenheim erworben haben.

Dazu muss der eigene Hauptsitz spätestens innerhalb von 3 Jahren nach Antragsstellung nachgewiesen werden. Auch wenn die Immobilie von mehreren privaten Personen gekauft wurde, kann ein Antrag gestellt werden. Es muss jedoch mindestens einer der Käufer die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzen. Bei mehreren Käufern müssen alle Erwerber einen gemeinsamen Antrag stellen.

Bei dieser Förderung gibt es keinerlei Einkommensbeschränkungen. Lediglich die Förderung ist auf den Kaufpreis von 500.000€ gedeckelt, darüber bleibt die Förderung bei maximal 10.000€.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

2 % auf den notariell beurkundeten Kaufpreis, jedoch maximal 10.000 Euro.

Beispielberechnung:

Kaufpreis Objekt: 370.000€

Grunderwerbssteuer 6,5%: 24.050€

Förderung 2% / maximal 10.000€: 7.400€ Förderung/Ersparnis

Beispielrechnung 2:

Kaufpreis Objekt: 550.000€

Grunderwerbssteuer 6,5%: 35.750€

Förderung 2% (11.000€): 10.000€ Ersparnis

Voraussetzungen zur Förderung:

  •  Hauptwohnsitznachweis (innerhalb von 3 Jahren)
  •  Die Grunderwerbsteuer für die Wohnimmobilie muss bei Antragstellung vollständig bezahlt worden sein. Nachweis ist der Grunderwerbsteuerbescheid und der entsprechenden Zahlungsnachweis.
  •  notariell beurkundeten Kaufvertrag zwischen 01.01.2022 und 31.12.2022
 

Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen?

Anträge auf Entlastung bei der Grunderwerbsteuer können ab dem 30. August 2022 über ein Online-Formular auf der Seite der NRW.Bank gestellt werden. Dabei müssen Sie die folgenden Informationen und Dokumente bereitstellen:
 
  • Ort der Immobilie
  • Ihre Bankverbindung
  • Ihre Steuer-ID 
  • Kopie der Ausweisdokumente
  • notariell beurkundeter Kaufvertrag oder rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss eines Zwangsversteigerungsverfahrens
  • Grunderwerbsteuerbescheid
  • Zahlungsnachweis für die Grunderwerbsteuer
  • Meldebescheinigung nach Hauptwohnsitznahme (spätestens innerhalb von 3 Jahren nach Antragsstellung)
 

Wie beantrage ich die Förderung?

Die Antragsstellung ist ab dem 31.08.2022 auf der Seite der NRW Bank verfügbar. 

Hier geht es zur NRW-Bank:

https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/zuschuss-wohneigentum/

Auf dem Weg zur Abschaffung der Grunderwerbssteuer

Der NRW-Landtag erfüllt mit ihrer „Übergangslösung“ eines ihrer Wahlversprechen. Eigentlich hatten die regierungstragenden Fraktionen versprochen, die Grunderwerbsteuer zu senken und einen Freibetrag einzuführen. Dies ist zwar nicht vom Tisch, wird aber wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Es scheint aber endlich Bewegung in die Sache zu kommen: Die neue Bundesregierung plant, den Ländern Freibeträge für Eigenheim-Käufer einzuräumen. Die Parteien haben vor der Landtagswahl angekündigt, diese Möglichkeit so schnell wie möglich nutzen zu wollen. Da es bis zu einem tatsächlichen Beschluss und der Umsetzung wahrscheinlich wieder einige Jahre vergehen, ist diese Übergangslösung eine willkommene Entlastung für Eigentumskäufer. Abzuwarten bleibt, ob eine solche Förderung auch für 2023 wieder an den Start geht. Wer also ein passendes Objekt findet, sollte den Erwerb noch in 2022 notariell beurkunden.